Fragen und Antworten

Wo findet die Freizeit statt?
Für die Freizeit mieten wir Freizeitheime. Die Orte können von Ferien zu Ferien variieren. Über den nächsten geplanten Ort der Freizeit können Sie im Nachrichtenbereich unserer Webseite erfahren.

Wo wird mein Kind in der Freizeit untergebracht?
Kinder schlafen in Betten oder in Ausnahmefällen auf Luftmatratzen. Die Zahl der Übernachtenden in einem Zimmer variiert von 2 bis 8 Kinder je nach Ausstattung und Art von Freizeitanlage. Jungen und Mädchen schlafen in getrennten Zimmern, ebenso Kinder verschiedener Altersgruppen.

Freunde möchten zusammen in einem Zimmer wohnen.
Das ist meistens möglich, muss jedoch VOR Reisebeginn im Anmeldeformular beantragt werden. Wenn es eine solche Möglichkeit gibt, gehen wir dem Wunsch Ihres Kindes nach, mit der Ausnahme, dass Mädchen und Jungen sowie Kinder mit einem Altersunterscheid von über zwei Jahren grundsätzlich nicht zusammen untergebracht werden. Am Anreisetag ist die Zimmeraufteilung schon festgelegt und kann aus organisatorischen Gründen nicht mehr geändert werden.

Wer kann an unserer Freizeit teilnehmen?
Jedes Kind, das bereit ist, an dem vollständigen Programm der Freizeit sowie an den gemeinsamen Gebeten teilzunehmen – unabhängig von seiner Konfession. Wir können aufgrund von fehlenden Fachkräften leider keine Kinder mit psychischen oder physischen Behinderungen aufnehmen, welche eine besondere Aufmerksamkeit oder Pflege benötigen.

In welcher Sprache wird die Freizeit durchgeführt?
Wir machen es zweisprachig: auf Russisch und auf Deutsch, es wird parallel in beiden Sprachen gesprochen. Ihrem Kind reicht es aber, mindestens eine Sprache zu sprechen, um sich wohlfühlen zu können.

Wird mein Kind während der Freizeit Freundschaften schließen können?
Unsere Freizeit besuchen Kinder verschiedenen Alters, jedes Mal ca. 50 Teilnehmern. Durchschnittlich sind das ca. 10-15 Kinder gleichen Alters. Zum Programm der Freizeit gehört auch das gegenseitige Kennenlernen.

Was soll ich tun, wenn mein Kind nicht zur Freizeit fahren möchte?
Einige Kinder, die das erste Mal zur Freizeit angemeldet werden, lehnen die Reise ab, weil sie sich unsicher in einer neuen Umgebung fühlen und gegenüber neuen Bekanntschaft schüchtern sind. Jugendliche nehmen oft an, dass sie sich ohne ihre Freunde von Zuhause langweilen werden. Aus unserer Erfahrung gewöhnen sich in 99 % der Fälle die Kinder und Jugendlichen aneinander und die Umgebung innerhalb von 1-2 Tagen nach der Anreise und schließen neue Freundschaften sehr schnell. Wenn Ihr Kind sich aber bei uns nicht wohl fühlt, kann es natürlich ein Paar Tage nach der Anreise nach Hause abgeholt werden. Diese Option sollten Sie mit Ihrem Kind jedoch nicht von Anfang an absprechen, da es sonst mit der Einstellung fahren könnte, dass es nur ein paar Tage bleibt.

Was machen Kinder in der Freizeit?
Kurz gesagt: sie leben. Aufstehen. Zimmer aufräumen. Frühstück, Mittagessen, Brotzeit, Abendessen. Die Teilnehmer werden in Gruppen aufgeteilt, die u. A. den Tisch decken und das Geschirr spülen. Drei Mal am Tag wird ca. 20 Minuten lang gebetet. Einmal zelebrieren wir eine göttliche Liturgie, es gibt die Möglichkeit zur Beichte und zur Kommunion. Von 10 bis 11 Sonntagschule. Nach dem Mittagessen eine Ruhstunde. Danach AG’s: Malen, Basteln, Tanzen, Orientierung im Wald und viele andere. Vor und nach dem Abendessen gibt es gemeinsame Veranstaltungen für alle Teilnehmer, wie Ausflüge, kurze Pilgerreisen, Waldspaziergänge, Schatzsuche, Spiele, einen Ball, Sportturniere, Stapellauf und andere. Die AG’s & Veranstaltungen hängen von Lagerthema ab.

Was soll man für die Reise mitbringen?
Die Teilnehmer benötigen Bekleidung für 7 Tage sowie ausreichend Wechselschuhe, Bettwäsche, Versicherungskarte.

Wie bekomme ich eine finanzielle Unterstützung für die Reise?
Unsere Gemeinde organisiert die Freizeiten ehrenamtlich ohne jegliche Unterstützung des Staates oder irgendwelcher Sponsoren. Die Organisatoren und Erzieher in der Freizeit arbeiten ehrenamtlich und erhalten keinerlei Vergütung. Die Kosten für die Miete, das Essen, die Materialen, werden von den Teilnehmern (Eltern angemeldeter Kindern) bezahlt, durchschnittlich sind das ca. 120 Euro pro Kind. Wenn aus einer Familie mehrere Kinder anreisen, erhalten Geschwister einen Rabatt.

Zuschüsse für einkommensschwache Familien. Familien im Bezug von ALG 2 oder Wohngeld können die Kosten für die Freizeit ganz oder teilweise erstattet bekommen. Der Antrag muss jedoch unbedingt vor dem Beginn der Freizeit gestellt werden. Bei kurzfristigen Anmeldung sollten die Eltern zumindest beim Amt anrufen und Bescheid geben, dass sie einen Antrag stellen wollen. Für den Zuschuss gibt es zwei Möglichkeiten:

Bildung und Teilhabepaket. Dieses Paket steht Bundesweit allen Empfängern von ALG 2 und dem Wohngeld zu, der Antrag wir meist bei der ARGE durch den ALG2-Empfänger gestellt. Es beinhaltet 10 Euro pro Monat pro Kind. Haben die Eltern diese 10 Euro noch nicht für Vereine oder ähnliches verwendet, können diese für die Freizeit verwendet werden. Das Paket kann für ein Jahr ausgezahlt werden, also 10 x 12 = 120  Euro. Manche Ämter zahlen jedoch das Geld erst ab Antragsstellung bis zum Jahresende aus, daher sollte der Antrag so früh wie möglich von den Eltern gestellt werden. Bei der Antragstellung gibt es zwei Varianten.

  1. Die Eltern bekommen Gutscheine ausgestellt, diese muss der Freizeitveranstalter ausfüllen und unterschrieben an die ARGE senden.
  2. Die Eltern reichen eine vom Freizeitveranstalter ausgestellte Bestätigung beim Amt ein.
(Bescheinigung der Leistungsanbieter)

Jugendamt. Viele Jugendämter unterstützen Kinder und Jugendliche, die zu einer mehrtägigen Freizeit fahren wollen. Das hat jedoch keine deutschlandweite Reglung. Manchmal erstatten die Jugendämter die gesamten Kosten, manchmal 40-60% des Preises. Jede betroffene Familie sollte selbst das Jugendamt aufsuchen, eine Teilnahmebestätigung mitbringen und sich erkundigen, welche Zuschussmöglichkeiten zu Verfügung stehen.

Ausnahmen. Wenn Sie aus irgendeinem Grund keine Förderung bekommen haben und Ihnen das Geld für die Teilnahme Ihres Kindes an der Freizeit fehlt, sprechen Sie uns an. In besonderen Fällen können wir einen Rabatt gewähren oder die Kosten für die Teilnahme übernehmen.

Teilnahmebedingungen für Freizeiten

1) Die Eltern versichern beim Ausfüllen des Anmeldebogens, dass sie sämtlichen Allergien sowie psychische und physische Erkrankungen ihres Kindes dort vermerken, die die Teilnahme des Kindes an Veranstaltungen der Freizeit und sportlichen Aktivitäten beeinflussen könnten.

2) Die Eltern verstehen, dass obwohl in der Freizeit Erzieher und Jugendleiter anwesend sind, das Kind eine bestimmte Selbständigkeit und Verantwortung mitbringen muss. In der Freizeit ist eine absolute Kontrolle über die Kinder nicht möglich. Zum Beispiel, während der Freizeit wird die Regel erläutert, dass man das Grundstück nicht verlassen darf. Wenn aber das Kind diese Regel nicht befolgt, wird es auf die eine oder andere Weise die Möglichkeit finden, das Freizeitgelände zu verlassen. Oder, das Kind wird abends an das Zähneputzen erinnert. Dabei wird das Zähneputzen selbst weder von den Aufsichtspersonen übernommen, noch kontrolliert. Das Kind muss sich um sich selbst kümmern können: sich selbstständig anziehen können, schmutzige Kleidung wechseln, Zähne putzen und sich waschen können.

3) Während der Freizeit machen wir Fotos und Videos von den Teilnehmern.  Diese Materialen können später im Internet veröffentlicht werden. Wenn Sie nicht wollen, dass Einzelaufnahmen mit Ihrem Kind veröffentlicht werden, schreiben Sie darüber vor Beginn der Freizeit. Auf Gruppenfotos (Arbeit in Arbeitsgruppen, Interessenkreise, Gymnastik u. Ä.) wird das Kind in jedem Fall zu sehen sein.

4) An der Freizeit kann jedes Kind von beliebiger Konfession teilnehmen, aber alle Kinder der Freizeit nehmen an gemeinsamen Gebet und dem Unterricht in der Sonntagsschule teil.

5) In der Freizeit nehmen alle Kinder an Hausarbeiten teil – putzen ihr Zimmer, öffentliche Räume und das Grundstück, haben Dienst im Speisesaal.

6) Beim systematischen Brechen der Freizeitregeln, einer übermäßigen Anzahl an Konflikten mit anderen Teilnehmern sowie bei einer Erkrankung kann ihr Kind aus der Freizeit ausgeschlossen werden. In diesem Fall sichern die Eltern zu, das Kind kurzfristig aus der Freizeit abzuholen.